Unsere Erfahrung mit dem Internat Alzen: Autist meldet Mobbing – wenige Wochen später beendet die Schule seinen Vertrag

Hinweis vorab:

Dieser Beitrag gibt unsere persönlichen, dokumentierten Erfahrungen mit dem Internat Alzen in Morsbach wieder. Er stützt sich auf E-Mails, Gesprächsprotokolle, Stellungnahmen, das Kündigungsschreiben der Schule sowie weitere Unterlagen, die uns vorliegen. Wo wir Bewertungen vornehmen, kennzeichnen wir diese als unsere Einschätzung. Wo wir Vorgänge schildern, geschieht dies nach bestem Wissen auf Grundlage unserer Dokumentation. Dieser Beitrag soll informieren, einordnen und andere Eltern sensibilisieren.

Am 12. Januar 2026 erhielt unsere Familie per E-Mail die Mitteilung, dass das Internat Alzen die Beschulung unseres Sohnes zum 1. Februar 2026 beenden werde. Damit endete für unseren Sohn ein Schulverhältnis, in das wir große Hoffnungen gesetzt hatten.

Warum wir darüber öffentlich schreiben?

Weil es hier aus unserer Sicht nicht um einen „unglücklichen Einzelfall“ geht, sondern um Grundfragen von Kinderschutz, Schule, Mobbing, Inklusion und Verantwortung gegenüber besonders vulnerablen Kindern. Schulen haben einen Bildungsauftrag, aber auch eine Schutzverantwortung.

Dieser Artikel ist kein Schnellschuss. Er ist das Ergebnis eines langen, belastenden Prozesses.

Warum wir das veröffentlichen

Wir veröffentlichen diesen Text nicht, um jemanden „anzugreifen“, sondern weil wir andere Eltern warnen und informieren möchten. Uns haben nachträglich Berichte erreicht, wonach es auch bei anderen Kindern weiterhin Probleme geben soll. Diese Berichte können und wollen wir hier nicht im Einzelnen als Tatsachen behaupten, weil uns dazu nicht dieselbe Dokumentation vorliegt wie in unserem eigenen Fall. Was wir aber mit Sicherheit sagen können: Unser eigener Fall ist umfassend dokumentiert.

Unser Sohn war zu diesem Zeitpunkt neun Jahre alt, Schüler der 5. Klasse und ist Autist. Zusätzlich lagen weitere Diagnosen und Belastungen vor, die der Schule bei Aufnahme bekannt waren. Gerade deshalb war für uns entscheidend, dass eine Schule nicht nur freundlich auftritt, sondern auch in einer Krisensituation professionell, flexibel und schützend handelt.

Aus unserer Sicht ist genau das nicht geschehen.

Die Vorgeschichte: Warum wir überhaupt eine neue Schule suchten

Bevor unser Sohn an das Internat Alzen wechselte, hatte er bereits eine schwere Grundschulzeit hinter sich. Er entwickelte schon dort psychosomatische Beschwerden, die schulisch mitbedingt waren. Wir hatten uns mit Ärzten, Therapeutinnen, Jugendamt und Schulaufsicht auseinandergesetzt. Unser Sohn war medizinisch körperlich weitgehend unauffällig; zugleich zeigte sich deutlich, dass ihn die konkrete Schulsituation massiv belastete.

Wir werden die Geschichte der Grundschule in einem gesonderten Beitrag aufarbeiten. Für das Verständnis dieses Artikels ist nur wichtig:

Unser Sohn war kein Kind, das „einfach keine Lust auf Schule“ hatte. Im Gegenteil. Er wollte lernen. Er wollte dazugehören. Er wollte in einer Schule ankommen, die ihn nicht erneut zerbricht.

Mit Unterstützung von Fachstellen gelang schließlich der Wechsel in die weiterführende Schule. Das Internat Alzen erschien uns zunächst wie eine echte Chance.

Warum uns das Internat Alzen zunächst passend erschien

Das Internat Alzen war für uns zunächst attraktiv, weil es mehrere Dinge versprach oder ausstrahlte, die für unser Kind wichtig waren:

  • kleine Klassen
  • überschaubare Schülerzahl
  • Tagesschulmodell trotz Internatsstruktur
  • Erfahrung mit neurodivergenten Kindern
  • ein Umfeld, das angeblich auch für Autistinnen und Autisten geeignet sei

Im Aufnahmegespräch schilderten wir offen die Vorgeschichte, die Diagnosen, die Belastungen und die Besonderheiten unseres Sohnes. Nach unserer Erinnerung und nach den Unterlagen, die wir hierzu haben, entstand bei uns deutlich der Eindruck, dass die Schule diese Situation kenne, einschätzen könne und unseren Sohn dennoch bzw. gerade deshalb aufnehmen wolle.

Wir gingen also nicht davon aus, dass die Schule später sagen würde, ihr Konzept passe grundsätzlich nicht zu unserem Kind.

Der Vertrag wurde geschlossen. Unser Sohn startete an der Schule.

Was zunächst gut lief

Es wäre falsch, so zu tun, als sei von Anfang an alles schlecht gewesen. Das war nicht so.

Im Gegenteil:

Zunächst stabilisierte sich unser Sohn sichtbar.

Er fand schneller als erwartet Anschluss in seiner Klasse. Er knüpfte Kontakte. Er hatte positive Erlebnisse. Auch schulisch lief es deutlich besser als zuvor. Beim Elternsprechtag am 13. November 2025 wurde uns von mehreren Lehrkräften rückgemeldet, dass unser Sohn Potential habe, Fortschritte mache, interessiert sei, gewissenhaft arbeite und sich im Vergleich zu seinem vorherigen schulischen Werdegang erstaunlich gut entwickle. Aus dem Kind, das schulisch zuvor stark gelitten hatte, wurde wieder ein Schüler, der Fortschritte machte und teilweise bessere Noten mit nach Hause brachte.

Gerade deshalb traf uns das, was sich parallel entwickelte, umso härter.

Denn während der Unterricht teilweise funktionierte, eskalierte nach unserem Eindruck die Situation außerhalb des eigentlichen Lernens: vor Unterrichtsbeginn, in den Pausen, auf dem Schulhof, im Taxi und in wenig beaufsichtigten Übergangssituationen.

Was unser Sohn berichtete – und was wir der Schule meldeten

Nach den Schilderungen unseres Sohnes und nach unseren späteren E-Mails an die Schule kam es über Wochen hinweg zu wiederholten Übergriffen durch mehrere ältere Schüler.

Dabei ging es aus unserer Sicht nicht nur um „normale Reibung“ oder einen alltäglichen Streit unter Kindern, sondern um eine fortgesetzte Belastungslage mit verbalen und körperlichen Komponenten.

Unser Sohn berichtete uns insbesondere von folgendem Verhalten:

  • wiederholte Beleidigungen
  • Wegnehmen von Gegenständen
  • körperliches Schubsen, Packen und Schütteln
  • Bedrohungsgesten
  • Verfolgung auf dem Schulhof
  • Einschüchterung im Zusammenhang mit einem mitgeführten Messer
  • ein Tritt von hinten in den Rücken durch einen weiteren Schüler
  • zusätzliche verbale Angriffe durch einen dritten Schüler

Diese Vorfälle haben wir der Schule schriftlich mitgeteilt. In einer E-Mail vom 12. Dezember 2025 führten wir die aus unserer Sicht relevanten Vorfälle konkret auf, unter anderem Beleidigungen, Schubsen, Drohgesten, das Mitführen eines Klappmessers, das starke Durchschütteln unseres Sohnes sowie den Tritt in den Rücken durch einen weiteren Schüler.

Wir haben also nicht erst „im Nachhinein“ etwas behauptet. Wir haben frühzeitig, konkret und schriftlich informiert.

Wir empfanden die Situation rund um das Messer-Thema als beunruhigend und hätten uns gewünscht, dass mehr Aufmerksamkeit darauf gelegt wird

Ein Punkt hat uns besonders erschüttert:

Unser Sohn berichtete wiederholt, dass einer der älteren Schüler ein Klappmesser mit sich führe, es zeige und dadurch Angst erzeuge.

Im Telefonat mit der Schule wurde uns mitgeteilt, man habe das Messer bereits einmal eingezogen und an die Eltern zurückgegeben. Nach unseren Schilderungen sei es anschließend aber erneut mitgeführt worden.

Allein dieser Punkt hätte aus unserer Sicht eine klare, unmissverständliche Schutzreaktion der Schule auslösen müssen. Stattdessen hatten wir den Eindruck, dass dieser Umstand zwar registriert, aber nicht mit der gebotenen Konsequenz als Warnsignal behandelt wurde.

Das Konzept der Schule: erst reden, dann wieder reden, dann noch einmal reden

In mehreren Gesprächen wurde uns das schulische Konzept erläutert, das nach Darstellung der Schule bei solchen Fällen Anwendung finden solle.

Nach unserem Verständnis bestand dieses Konzept im Kern aus einem mehrstufigen Gesprächsmodell:

  1. Gespräch zwischen den betroffenen Kindern mit Lehrkräften
  2. erneutes Gespräch mit Kindern und Eltern
  3. weiteres Gespräch mit allen Beteiligten; erst danach ggf. Konsequenzen wie Suspendierung oder Schulverweis

Die Schule stellte dieses Konzept wiederholt als bewährt und verbindlich dar. In den Gesprächen wurde uns aus unserer Sicht sehr deutlich vermittelt, dass von diesem Vorgehen nicht abgewichen werde.

Das Problem war für uns nicht, dass gesprochen werden sollte.

Das Problem war, wie gesprochen werden sollte.

Denn nach unserer Auffassung und nach dem, was uns später auch fachlich gespiegelt wurde, war unser Sohn zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Lage, in der eine direkte Gegenüberstellung mit den beteiligten älteren Schülern für ihn nicht schützend, sondern zusätzlich belastend gewesen wäre.

Auch in der Fachliteratur und in schulischen Handreichungen wird betont, dass Mobbing- und Gewaltlagen sorgfältig eingeordnet werden müssen und dass Gesprächsformate nicht schematisch angewandt werden sollten. Offizielle Handreichungen nennen unterschiedliche Interventionsformen; zugleich wird darauf hingewiesen, dass manche Ansätze gerade nicht angezeigt sind, wenn bereits körperliche Gewalt stattgefunden hat. So verweist eine bayerische Handreichung zur Mobbingintervention darauf, dass die „Shared Concern Method“ nur einsetzbar ist, wenn das Geschehen noch nicht zu weit eskaliert ist und keine körperlichen Gewalthandlungen stattgefunden haben; sie beginnt zudem mit Einzelgesprächen

Wir hatten daher den Eindruck, dass die Schule nicht fallangemessen reagierte, sondern an einem Modell festhielt, das sie unabhängig von der konkreten Lage durchziehen wollte.

Was nach dem ersten Gespräch passierte

Besonders schwer wiegt für uns, dass es nach dem ersten Gespräch zwischen unserem Sohn und einem der älteren Schüler nach Angaben unseres Sohnes nicht besser, sondern schlimmer wurde.

Wir als Eltern wurden über dieses erste Gespräch nach unserem Kenntnisstand zunächst nicht informiert.

Was wir aber kurze Zeit später erfuhren, war folgendes:

Unser Sohn berichtete, der ältere Schüler habe ihn später gepackt, geschüttelt und sinngemäß angebrüllt:

„Was erzählst du für eine Scheiße über mich?“

Für uns war das ein massiver Warnhinweis.

Wenn ein Kind nach einer schulischen Intervention Angst vor den Folgen der Mitteilung entwickelt, dann ist Vertrauen zerstört. Genau das war aus unserer Sicht der Fall.

Unser Sohn vermittelte uns danach immer deutlicher, dass er sich nicht mehr traue, in der Schule offen über die Vorfälle zu sprechen, weil er befürchte, anschließend erneut dafür „bestraft“ zu werden.

Ein zweiter und ein dritter Schüler kamen hinzu

Während diese erste Problematik noch lief, verschärfte sich die Lage weiter.

Ein weiterer älterer Schüler trat unseren Sohn nach unseren Angaben von hinten in den Rücken, beleidigte ihn und benutzte wiederholt seine Hand oder Brotdose wie eine Waffe, um symbolisch auf ihn „zu schießen“. Dieser Schüler wurde nach Angaben der Schule zeitweise suspendiert. Nach unserer Wahrnehmung führte das jedoch nicht zu einer nachhaltigen Entlastung, weil die Angriffe und Beleidigungen anschließend nicht verlässlich beendet waren.

Hinzu kam ein dritter Schüler, der unseren Sohn ebenfalls verbal anging.

Wichtig ist uns an dieser Stelle:

Wir haben nie nur von einem einzigen Kind gesprochen.

Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich aus unserer Sicht um eine Mehrtäterlage handelte. Gerade das wurde später aus unserer Sicht in der schulischen Darstellung verkürzt oder verwässert.

Was die Übergriffe mit unserem Sohn machten

Die Folgen waren gravierend.

Unser Sohn entwickelte erneut starke psychosomatische Beschwerden. Er hatte Schmerzen, Angst, Rückzugstendenzen und schlief schlecht. Sein Zustand verschlechterte sich so deutlich, dass er ab Mitte Dezember 2025 nicht mehr in der Lage war, die Schule zu besuchen.

Was für Außenstehende manchmal unsichtbar bleibt: Kinder im Autismus-Spektrum zeigen Belastung nicht immer „laut“. Gerade darin liegt eine Gefahr. Die autismusspezifische Stellungnahme, die wir später einreichten, beschrieb genau diese Diskrepanz: äußerlich angepasst, innerlich massiv überlastet. Das ist fachlich kein exotischer Sonderfall, sondern gut beschrieben. Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verlangt ausdrücklich, dass Kinder mit Behinderungen nicht wegen ihrer Behinderung ausgeschlossen werden, angemessene Vorkehrungen erhalten und individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld bekommen, das ihre bestmögliche schulische und soziale Entwicklung ermöglicht. 

Die Stellungnahme der Autismustherapeutin beschrieb bei unserem Sohn aus unserer Sicht unmissverständlich:

  • hohen inneren Leidensdruck
  • psychosomatische Stressreaktionen
  • negatives Selbstbild
  • klaren Zusammenhang zwischen Schulbesuch und Symptomatik
  • akuten Handlungsbedarf
  • Bedarf an Schutz, Entlastung, klaren Maßnahmen und einer festen Bezugsperson

Mit anderen Worten:

Nicht unser Sohn brauchte „mehr Härte“.

Er brauchte Schutz.

Unsere erste Bitte an die Schule: Schutz, nicht Symbolmaßnahmen

Als sich die Lage zuspitzte, nahmen wir schriftlich Kontakt mit der Schule auf. Wir baten um Schutzmaßnahmen, um eine sichere Beschulung überhaupt wieder möglich zu machen.

Wir sprachen insbesondere an:

  • konsequente Aufsicht
  • individuelle Schutzmaßnahmen
  • ein klares Interventionskonzept
  • eine Lösung, die unser Kind nicht erneut der Belastung aussetzt

Unsere Erwartung war nicht, dass die Schule „zaubern“ müsse. Unsere Erwartung war, dass sie erkennbar alles Zumutbare tut, um ein vulnerables Kind vor wiederholten Übergriffen zu schützen.

Nach unserem Eindruck wurden diese Maßstäbe im konkreten Fall nicht erfüllt.

Das erste Telefonat mit der pädagogischen Schulleitung

Das erste Telefonat mit der pädagogischen Schulleitung war für uns erschütternd.

Wir hatten bereits ausführlich per E-Mail geschrieben. Uns wurde aber mitgeteilt, die E-Mails seien teils nicht gelesen worden, unter anderem weil eine Nachricht im Spam-Ordner gelandet sei. Gleichzeitig wurden wir gebeten, die Lage noch einmal mündlich zu schildern.

Nach unseren Beobachtungen wirkte es so, als sei für dieses Thema kaum Zeit vorgesehen. Immer wieder wurde auf Unterricht, Zeitdruck und enge Terminfenster verwiesen. Ein kurzfristiges Gespräch sollte stattfinden, aber in einem aus unserer Sicht viel zu kleinen Zeitrahmen.

Bereits in diesem ersten Kontakt entstand bei uns nicht der Eindruck einer Schule, die sagt:

„Wir haben verstanden, dass hier etwas Ernstes im Raum steht. Lassen Sie uns das strukturiert aufarbeiten.“

Sondern eher der Eindruck:

„Bitte fügen Sie sich in unser vorgegebenes Verfahren.“

Das Gespräch mit der Klassenlehrerin

Auch das Gespräch mit der Klassenlehrerin empfanden wir als sehr belastend.

Besonders irritierend war für uns, dass immer wieder die Frage gestellt wurde, ob wir dem Konzept der Schule vertrauten. Diese Frage wirkte auf uns nicht offen, sondern druckvoll: als müsse zuerst das Konzept anerkannt werden, bevor überhaupt über dessen Eignung im konkreten Fall gesprochen werden dürfe.

Uns wurde erneut erklärt, dass es zu einem weiteren Gespräch kommen müsse, möglichst mit unserem Sohn und einem der älteren Schüler. Dass unser Sohn sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einer starken psychischen Belastung befand, änderte an dieser Grundhaltung nach unserem Eindruck nichts.

Für uns war das Kernproblem klar:

Nach unserer Erfahrung wurde das Thema Schutz unseres Kindes nicht so behandelt, wie wir es uns gewünscht hätten.

Unser Sohn reagierte auf die angekündigte Gegenüberstellung mit Angst

Als wir unserem Sohn erklärten, dass die Schule ihn zu einem Gespräch mit einem der beteiligten älteren Schüler hinzuziehen wolle, verschlechterte sich sein Zustand aus unserer Sicht nochmals.

Er zog sich stärker zurück. Die Stimmung kippte. Angst trat deutlich hervor.

Deshalb fuhren wir schließlich ohne ihn zum Termin.

Diese Entscheidung war keine Trotzreaktion.

Sie war eine Schutzentscheidung.

Das Gespräch vor Ort: unser Eindruck

Das Gespräch vor Ort war aus unserer Sicht der eigentliche Wendepunkt.

Wir gingen dorthin, um über Schutz, Struktur, Unterstützung und eine zumutbare Beschulung zu sprechen. Stattdessen hatten wir den Eindruck, dass immer wieder dieselben Botschaften wiederholt wurden:

  • unser Sohn müsse robuster werden
  • Schule sei ein Reibungsfeld
  • Konflikte gehörten dazu
  • andere Kinder kämen damit klar
  • unser Sohn müsse lernen, sich verbal auseinanderzusetzen
  • ein gemeinsames Gespräch mit dem älteren Schüler sei der richtige Weg
  • an diesem Konzept werde festgehalten

Zugleich wurden aus unserer Sicht körperliche und verbale Übergriffe relativiert oder pädagogisch eingehegt. Aus Aussagen wie, unser Sohn müsse manches „wegstecken“ oder er könne sich in die Bibliothek zurückziehen, ergab sich für uns kein Schutzkonzept, sondern eine Verlagerung der Last auf das betroffene Kind.

Es machte auf uns den Eindruck, als solle sich nicht in erster Linie das Umfeld ändern, sondern unser Sohn lernen, die Situation besser auszuhalten.

Gerade das halten wir bis heute für falsch.

Eine Aussage, die uns besonders getroffen hat

In einem der Gespräche schilderten wir der Schulleitung, wie belastend die Situation für unseren Sohn und auch für uns als Familie geworden war. Wir erklärten, dass Eltern eines Kindes mit Autismus, ADHS und psychischen Belastungen im Alltag sehr viel zusätzliche Arbeit leisten müssen: Therapietermine koordinieren, Krisen auffangen, Gespräche mit Ärzten, Schule und Behörden führen und gleichzeitig versuchen, dem Kind Stabilität zu geben.

In diesem Zusammenhang fiel in dem Gespräch aus unserer Erinnerung der Satz, dass dies im Grunde „wie bei allen Eltern“ sei.

Dieser Moment hat uns besonders irritiert. Nicht, weil wir glauben, dass andere Eltern keine Herausforderungen hätten – selbstverständlich hat jede Familie ihre eigenen Belastungen. Dennoch ist aus unserer Sicht fachlich gut belegt, dass Familien mit Kindern im Autismus-Spektrum oder mit anderen Behinderungen oft deutlich höhere organisatorische und emotionale Anforderungen bewältigen müssen.

Gerade deshalb hatten wir gehofft, dass diese besondere Situation stärker berücksichtigt wird. Stattdessen hatten wir an dieser Stelle den Eindruck, dass der zusätzliche Unterstützungsbedarf unseres Kindes und unserer Familie eher relativiert wurde.

Die „Schutzmaßnahmen“, die aus unserer Sicht keine tragfähige Lösung waren

Die Schule nannte im weiteren Verlauf verschiedene Unterstützungs- oder Schutzmaßnahmen, darunter:

  • Bibliothek als Rückzugsort
  • Nähe zu Lehrkräften in Pausen
  • gegebenenfalls verkürzter Stundenplan
  • unterrichtsbegleitende Aufgaben für eine Übergangszeit

Wir wollen nicht grundsätzlich bestreiten, dass solche Maßnahmen in manchen Fällen sinnvoll sein können. Aber in unserem Fall lösten sie aus unserer Sicht das Kernproblem nicht:

Unser Sohn sollte sich zurückziehen, verstecken, ausweichen, anpassen und Belastung tragen — während die eigentlichen Übergriffe nicht klar und verlässlich unterbunden wurden.

Eine tragfähige Schutzlösung darf aus unserer Sicht nicht im Wesentlichen darin bestehen, dass das betroffene Kind in der Pause in die Bibliothek geht, sich an Lehrer „dranhängt“ oder bestimmte Bereiche meidet.

Das ist kein Schutz.

Das ist Verlagerung.

Was die Autismustherapeutin schrieb – und was die Schule daraus machte

Wir reichten der Schule eine autismusspezifische Stellungnahme ein. Darin wurde aus unserer Sicht sehr klar beschrieben, dass unser Sohn

  • innerlich hoch belastet ist
  • diese Belastung nach außen nicht immer deutlich zeigt
  • psychosomatisch reagiert
  • in schulfreien Zeiten deutlich entlastet ist
  • klare Schutzmaßnahmen benötigt
  • nicht mit weiterer Verantwortung für die Lösung belastet werden sollte

empfohlen wurden unter anderem:

  • klare Schutzmaßnahmen gegenüber den beteiligten Mitschülern
  • räumliche Trennung
  • klare Verhaltensregeln
  • engmaschige Aufsicht
  • eine feste schulische Bezugsperson
  • eine emotional regulierende, haltgebende Haltung
  • Anerkennung des subjektiven Leidensdrucks
  • Entlastung des Kindes von der Verantwortung für die Lösungsfindung

Aus unserer Sicht stand diese fachliche Stellungnahme in deutlichem Gegensatz zu dem, was die Schule tatsächlich plante.

Denn die Schule hielt aus unserer Wahrnehmung weiter an genau dem fest, was für unseren Sohn gerade nicht hilfreich war: erneute Konfrontation, Mitwirkung an der „Klärung“, Aushalten, Robustwerden.

Unser Versuch, das Gespräch zu professionalisieren

Trotz allem wollten wir weiter kooperieren.

Wir schlugen ein strukturiertes Fachgespräch vor:

  • mit klarer Agenda
  • mit neutraler Moderation
  • mit Protokoll
  • mit thematischer Begrenzung auf Schutz und Beschulung
  • mit Einbindung der Autismustherapeutin
  • mit Beteiligung des Jugendamtes
  • ohne direkte Gegenüberstellung mit beteiligten Schülern oder deren Eltern

Wir hielten das für einen vernünftigen, sachlichen Vorschlag. Wir wollten keine Eskalation. Wir wollten Qualität.

Nach unserem Eindruck war die Schule dazu zunächst teilweise bereit. Doch bevor ein solches Gespräch in dieser Form zustande kam, kam die Kündigung.

Dann kam die Kündigung

Am 12. Januar 2026 teilte uns die Schule mit, sie werde die Beschulung unseres Kindes zum 1. Februar 2026 einstellen.

Diese Kündigung war für uns ein Schock.

Vor allem aber war sie aus unserer Sicht inhaltlich hoch problematisch.

Denn die Schule stellte die Sache im Wesentlichen so dar:

  • zwischen ihrem pädagogischen Konzept und unseren Erwartungen gebe es keinen tragfähigen Konsens
  • unser Sohn sei durch das Konzept überfordert
  • unsere Haltung zur Zusammenarbeit sei problematisch
  • die Schule wolle ihr Konzept nicht ändern
  • die Fortsetzung des Schulverhältnisses entspreche weder dem Kindeswohl noch ihren organisatorischen Grundsätzen

Mit anderen Worten:

Nicht die Frage, wie ein betroffenes Kind besser geschützt werden kann, stand am Ende im Mittelpunkt, sondern die Feststellung, dass unser Kind und wir als Eltern nicht zu dem Konzept der Schule passten.

Die Kündigungsfrist – ein weiterer Punkt, der Fragen aufwirft

Ein weiterer Aspekt, der für uns bis heute Fragen aufwirft, betrifft die Kündigungsfrist des Schulvertrags.

Nach den Vertragsunterlagen, die wir mit der Schule geschlossen hatten, gilt während der Probezeit eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum 31. Januar oder zum 31. Juli. Die Kündigung des Schulvertrags erreichte uns jedoch am 13. Januar 2026 per Post mit der Mitteilung, dass die Beschulung bereits zum 1. Februar 2026 beendet werde.

Nach unserem Verständnis entspricht dieser Zeitraum nicht der im Vertrag vorgesehenen Frist. Wir haben dies entsprechend zur Kenntnis genommen und dokumentiert. Eine rechtliche Bewertung dieses Punktes nehmen wir an dieser Stelle bewusst nicht abschließend vor. Für uns bleibt jedoch festzuhalten, dass die zeitliche Umsetzung der Kündigung aus unserer Sicht zumindest nicht ohne Weiteres mit der vertraglich vereinbarten Frist vereinbar erscheint.

Welche Punkte wir an der Kündigung für unzutreffend oder widersprüchlich halten

Wir werden hier bewusst nicht schreiben, die Kündigung sei „gelogen“. Das wäre juristisch unnötig angreifbar. Aber wir sagen klar:

Mehrere Aussagen der Kündigung halten wir auf Grundlage unserer Unterlagen für unzutreffend, verkürzt oder widersprüchlich.

1. Die Stellungnahme der Autismustherapeutin wurde aus unserer Sicht inhaltlich verdreht

Die Schule führte sinngemäß aus, der Bericht der Autismustherapeutin mache deutlich, dass ihr pädagogischer Ansatz für unseren Sohn eine Überforderung darstelle.

Das mag als Schlussfolgerung der Schule gemeint gewesen sein. Aber die Stellungnahme selbst sagte aus unserer Sicht etwas anderes bzw. wesentlich Genaueres:

Nicht „Schule an sich“ war das Problem, sondern die konkrete Belastungssituation, das unzureichende Schutzniveau und die Notwendigkeit individueller Maßnahmen.

Die Stellungnahme sprach gerade für Schutz, für Entlastung, für Anerkennung des Leidensdrucks und gegen die Übertragung von Verantwortung auf das Kind.

2. Die schulische Leistungsdarstellung passt aus unserer Sicht nicht zur späteren Kündigungsbegründung

Im Kündigungsschreiben wurde unter anderem die schulische Eignung unseres Sohnes für die 5. Klasse grundsätzlich infrage gestellt.

Das steht aus unserer Sicht im Widerspruch zu dem, was uns Lehrkräfte beim Elternsprechtag und in früheren Rückmeldungen gesagt hatten. Dort war wiederholt von Potential, Fortschritten, guter Entwicklung und fachlichem Interesse die Rede.

Wir behaupten nicht, dass es keinerlei schulische Schwierigkeiten gab. Aber die pauschale spätere Darstellung, unser Sohn sei insgesamt fachlich nicht geeignet, halten wir nach den uns vorliegenden Rückmeldungen jedenfalls für nicht überzeugend.

3. Aus unserer Sicht wurde Schutzbedürftigkeit in „fehlende Passung“ umgedeutet

Für uns wirkt das Kündigungsschreiben so, als sei die Situation letztlich nicht vom Schutzbedarf des Kindes her, sondern vom Beharren der Schule auf ihr Konzept her gedacht worden.

Nicht das Konzept wurde an den Fall angepasst, sondern der Fall wurde schließlich als Beleg dafür gelesen, dass das Kind nicht passe. Genau das empfinden wir bis heute als besonders bitter.

Was uns besonders erschüttert hat

Es gibt Sätze und Haltungen aus diesem Verfahren, die wir nicht vergessen werden.

Dass unser Sohn „robuster“ werden müsse.

Dass andere Kinder damit klarkämen.

Dass Schule eben Reibungsfeld sei.

Dass er sich in die Bibliothek zurückziehen könne.

Dass Schutzmaßnahmen erst nach weiteren Gesprächen denkbar seien.

Dass eine direkte Gegenüberstellung faktisch Voraussetzung für die weitere Bearbeitung sei.

Dass wir doch froh sein sollten, dass überhaupt mit uns gesprochen werde.

Dass am Ende nicht die Übergriffe im Mittelpunkt standen, sondern die Frage, ob wir dem Konzept der Schule „vertrauen“.

All das hat in uns den Eindruck hinterlassen, dass nicht das betroffene Kind der Maßstab war, sondern das Konzept.

Worum es hier aus unserer Sicht tatsächlich geht

Dieser Fall ist für uns kein persönlicher Streit mit einzelnen Lehrkräften.

Es geht um etwas Grundsätzlicheres:

1. Ein starres Konzept reicht nicht

Kein Schulkonzept ist dadurch gut, dass man es immer gleich anwendet. Gute Pädagogik zeigt sich gerade dann, wenn sie differenziert, Schutz priorisiert und im Einzelfall flexibel reagiert.

2. Besonders vulnerable Kinder brauchen mehr als wohlklingende Sätze

Kinder im Autismus-Spektrum erleben soziale Gewalt oft anders, tiefer und nachhaltiger. Dass Belastung nicht immer äußerlich sichtbar ist, ist kein Gegenargument, sondern gerade Teil der Problematik. Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt deshalb angemessene Vorkehrungen und individuell angepasste Unterstützung. 

3. „Rückzug“ ist nicht automatisch Schutz

Wenn das betroffene Kind Bibliothek, Klassenraum oder Lehrernähe als Ausweichstrategie braucht, kann das punktuell entlasten. Aber wenn damit die Hauptlast des Problems auf das Kind verlagert wird, ist das aus unserer Sicht keine faire Lösung.

4. Mobbing, Gewalt und Einschüchterung müssen nicht erst „endgültig bewiesen“ werden, bevor Schutz beginnt

Schule muss Situationen natürlich prüfen. Aber sie darf bei einer plausibel geschilderten Belastungslage nicht so handeln, als sei ohne Einverständnis zur Gegenüberstellung praktisch nichts möglich. 

Warum wir das öffentlich sagen

Wir wissen, wie schnell Eltern in solchen Situationen verunsichert werden.

Man fragt sich:

  • Übertreibe ich?
  • Bin ich zu empfindlich?
  • Ist das „einfach normal“?
  • Muss mein Kind da durch?
  • Stelle ich mich gegen eine Schule, die „es doch gut meint“?

Unsere Antwort nach dieser Erfahrung lautet:

Nein. Man muss nicht akzeptieren, dass ein Kind erst krank werden muss, bevor Schutz ernsthaft beginnt.

Und man muss auch nicht akzeptieren, dass ein Kind, das Belastung nicht mehr aushält, am Ende als das eigentliche Problem erscheint.

Was wir anderen Eltern sagen möchten

Wenn euer Kind über längere Zeit von Angriffen, Bedrohungen, Beleidigungen oder Einschüchterung berichtet:

  • schreibt alles auf
  • dokumentiert Datum, Inhalte, Zitate, Reaktionen
  • kommuniziert schriftlich
  • verlangt konkrete Schutzmaßnahmen, nicht nur allgemeine Beruhigung
  • trennt sauber zwischen Tatsachen, Vermutungen und Bewertungen
  • holt Fachstellen dazu
  • lasst euch nicht einreden, euer Kind müsse einfach nur „robuster“ werden

Und ganz wichtig:

Nehmt psychosomatische Symptome ernst.

Kinder, die innerlich überlastet sind, wirken nach außen nicht immer dramatisch. Gerade autistische Kinder funktionieren oft lange, bis sie nicht mehr können. Das macht den Leidensdruck nicht kleiner, sondern schwerer erkennbar.

Wenn wir aus dieser Erfahrung eine Sache gelernt haben, dann diese: Eltern sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, wenn sie das Gefühl haben, dass ihrem Kind Unrecht geschieht oder seine Bedürfnisse nicht ernst genommen werden. In unserem Fall hatten wir mehrfach den Eindruck, dass wir vor allem eines bestätigen sollten – nämlich Vertrauen in ein feststehendes Konzept der Schule. Kritik oder Zweifel daran wurden eher als Problem gesehen. Eltern sollten sich in solchen Situationen bewusst machen, dass sie nicht verpflichtet sind, vorschnell allem zuzustimmen, wenn sie ernsthafte Bedenken haben.

Gleichzeitig gehört zur Realität leider auch eine andere Seite: Wenn ein Kind nicht in die Strukturen oder das pädagogische Konzept einer Schule passt, kann es passieren, dass eine Schule versucht, diese Situation zu beenden – notfalls auch durch die Beendigung des Schulvertrags. Für Familien kann das eine sehr belastende Erfahrung sein. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig zu informieren, Unterstützung einzubeziehen und sich darauf vorzubereiten, dass Konflikte mit einer Schule im schlimmsten Fall auch zu einem Schulwechsel führen können.

Unser Rat an andere Eltern ist deshalb zweigeteilt:

Stehen Sie für Ihr Kind ein und lassen Sie sich nicht vorschnell unter Druck setzen. Gleichzeitig ist es hilfreich, sich bewusst zu machen, dass Schulen nicht immer bereit oder in der Lage sind, ihre Strukturen an ein einzelnes Kind anzupassen – und dass man im Zweifel auch auf schwierige Entscheidungen vorbereitet sein sollte.

Unser Fazit

Wir haben das Internat Alzen nicht als Schule verlassen, weil unser Sohn „nicht beschulbar“ gewesen wäre.

Wir haben erlebt, dass ein Kind, das zunächst gut ankam, schulisch Fortschritte machte und Anschluss fand, unter wiederholten Belastungen zunehmend zusammenbrach — und dass die Schule aus unserer Sicht nicht bereit war, ihr Vorgehen wirksam und kindgerecht anzupassen.

Am Ende wurde nicht das Konzept dem Kind angepasst.

Sondern das Kind wurde aus dem Konzept entfernt.

Genau deshalb schreiben wir diesen Beitrag.

Nicht aus Rachsucht.

Nicht aus Lust an Eskalation.

Sondern weil andere Eltern wissen sollten, wie es laufen kann, wenn ein Kind Schutz braucht — und eine Schule stattdessen vor allem auf ihr eigenes System vertraut.

Kinder sollen in der Schule lernen, wachsen und sich sicher fühlen

Kein Kind sollte lernen müssen, dass es seinen Schulplatz verliert, weil es Schutz braucht.

In unserem Fall musste unser Sohn gehen, während die beteiligten Schüler weiterhin die Schule besuchen. Für ein betroffenes Kind kann sich das wie eine bittere Botschaft anfühlen: Das Opfer geht – und die Täter bleiben.

Vielleicht ist genau das die wichtigste Frage, die sich jede Schule stellen sollte:

Wen schützt ihr Konzept eigentlich – das Kind oder das System?

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